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Neues EU-Verpackungsgesetz 2026: Warum wir bei Crewild unseren Versand nach Europa neu bewerten müssen

Europa soll einfacher werden. Zumindest sollte man das meinen.

Ein gemeinsamer Binnenmarkt, freier Warenverkehr und ein Onlineshop, der Kunden in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder den Niederlanden gleichermaßen erreichen kann.

Mit der neuen europäischen Verpackungsverordnung PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40 kommt nun allerdings eine Regelung hinzu, die gerade kleinere und mittelständische Onlinehändler vor erhebliche Herausforderungen stellen kann.

Die Verordnung ist bereits 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026.

Das Ziel unterstützen wir bei Crewild ausdrücklich: weniger Verpackungsmüll, bessere Recyclingfähigkeit, weniger unnötige Verpackungen und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft.

Die praktische Umsetzung hat allerdings eine andere Seite.

Denn wer als deutscher Onlineshop direkt an Endkunden in andere EU-Mitgliedstaaten verkauft, kann dort selbst für die Verpackung verantwortlich werden.

Und genau das könnte dazu führen, dass wir unser bisheriges Liefergebiet innerhalb Europas neu bewerten müssen.

Was ändert sich durch die PPWR?

Die neue EU-Verpackungsverordnung soll die bisherigen Regelungen stärker vereinheitlichen. Sie gilt grundsätzlich für Verpackungen, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

Dazu gehören nicht nur Produktverpackungen.

Auch Versandkartons, Versandtaschen und weitere Verpackungsbestandteile können betroffen sein.

Für den Onlinehandel ist dabei ein Punkt besonders wichtig:

Verkauft ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat direkt an einen Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat, kann dieses Unternehmen dort als sogenannter Hersteller beziehungsweise „Producer“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung – EPR – gelten.

 

Das betrifft nicht nur große internationale Konzerne.

Auch ein kleiner oder mittelständischer Onlineshop kann grundsätzlich betroffen sein.

Ein Crewild-Shirt auf dem Weg nach Österreich

Nehmen wir ein ganz einfaches Beispiel.

Ein Kunde aus Österreich bestellt über unseren Crewild-Onlineshop ein individuell gestaltetes T-Shirt.

Wir produzieren beziehungsweise individualisieren das Produkt und versenden es aus Deutschland direkt an den österreichischen Endkunden.

Der Versandkarton oder die Versandtasche wird anschließend in Österreich entsorgt.

Damit landet der Verpackungsabfall nicht in Deutschland, sondern in Österreich.

Genau an diesem Punkt setzt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung an: Die Kosten für Sammlung und Verwertung sollen grundsätzlich dort getragen werden, wo die Verpackung voraussichtlich zu Abfall wird.

Für Crewild kann das bedeuten, dass neben den deutschen Verpflichtungen zusätzliche Verpflichtungen in Österreich entstehen.

Dasselbe Prinzip kann bei Direktlieferungen beispielsweise nach Frankreich, Italien, Spanien, Belgien oder in andere EU-Mitgliedstaaten greifen.

Ein Shop – viele nationale Verpflichtungen

Und genau hier beginnt das Problem für europäische Onlineshops.

Denn eine EU-Verordnung bedeutet leider nicht automatisch:

Einmal registrieren und anschließend problemlos in die gesamte EU verkaufen.

Die erweiterte Herstellerverantwortung wird weiterhin in den jeweiligen Mitgliedstaaten organisiert.

Wer regelmäßig direkt an Endkunden in mehrere EU-Staaten verkauft, muss deshalb prüfen, welche Registrierungs-, Melde-, Beteiligungs- und gegebenenfalls Bevollmächtigungspflichten im jeweiligen Zielland bestehen.

Aus einem einzigen europäischen Onlineshop können dadurch zahlreiche nationale Compliance-Prozesse entstehen.

Für ein großes Unternehmen mit eigener Rechts- und Compliance-Abteilung mag das handhabbar sein.

Für kleinere Shops ist der Aufwand dagegen erheblich.

Zusätzliche Bevollmächtigte können erforderlich werden

Besonders kritisch ist die Verpflichtung zur sogenannten EPR-Bevollmächtigung.

Die PPWR sieht bei bestimmten grenzüberschreitenden Konstellationen vor, dass ein Unternehmen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in dem jeweiligen anderen Mitgliedstaat benennt.

Dieser Bevollmächtigte muss dort ansässig sein und übernimmt bestimmte Pflichten des Unternehmens.

Damit entstehen möglicherweise nicht nur einmalige Registrierungskosten.

Hinzu kommen – abhängig vom jeweiligen Land und dessen System – beispielsweise:

  • Registrierungs- und Verwaltungskosten,
  • Kosten für EPR- beziehungsweise Recycling-Systeme,
  • Vergütung eines Bevollmächtigten,
  • regelmäßige Mengenmeldungen,
  • Dokumentations- und Reportingaufwand,
  • interne oder externe Compliance-Kosten.

Und das möglicherweise für mehrere Länder parallel.

Das wirtschaftliche Problem: 20 Pakete können plötzlich teuer werden

Für Crewild stellt sich deshalb eine ganz praktische Frage.

Was passiert, wenn wir beispielsweise nur 20 oder 30 Bestellungen pro Jahr aus einem bestimmten EU-Land erhalten?

Der tatsächliche Verpackungsverbrauch ist minimal.

Die administrativen Fixkosten können trotzdem entstehen.

Wenn für wenige hundert Euro Umsatz Registrierungen, Dienstleister, Bevollmächtigte und laufende Meldungen erforderlich sind, kann der grenzüberschreitende Verkauf wirtschaftlich schnell uninteressant werden.

Das ist aus unserer Sicht einer der problematischsten Aspekte der neuen Regelungen.

Denn Nachhaltigkeit sollte nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen faktisch davon abgehalten werden, den europäischen Binnenmarkt zu nutzen.

Müssen wir unser Liefergebiet einschränken?

Genau diese Frage müssen sich viele kleinere europäische Onlineshops jetzt stellen.

Auch wir bei Crewild prüfen deshalb, in welche Länder ein Direktversand an Endkunden zukünftig wirtschaftlich und administrativ sinnvoll bleibt.

Eine mögliche Konsequenz könnte sein, das Liefergebiet zunächst auf Länder zu konzentrieren, in denen ausreichend Umsatz vorhanden ist, um die zusätzlichen Kosten und den Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen.

Das wäre allerdings eine paradoxe Entwicklung.

Der europäische Binnenmarkt soll den Handel innerhalb Europas erleichtern. Gleichzeitig könnten zusätzliche nationale Registrierungs- und Compliancepflichten dazu führen, dass kleinere Händler weniger Länder beliefern.

Auch B2B ist nicht automatisch ausgenommen

Für Crewild ist noch ein weiterer Punkt wichtig.

Wir verkaufen Corporate Fashion, Teamwear und individuell gestaltete Bekleidung häufig an Unternehmen, Vereine, Teams oder Organisationen.

Man könnte deshalb vermuten, dass ausschließlich klassische B2C-Lieferungen betroffen sind.

Ganz so einfach ist es nicht.

Die PPWR definiert einen Endabnehmer nicht ausschließlich als privaten Verbraucher. Auch ein gewerblicher Endabnehmer kann darunter fallen, wenn er das gelieferte Produkt in der erhaltenen Form nicht erneut auf dem Markt bereitstellt.

Eine Lieferung von 50 individualisierten Crewild-Hoodies an ein Unternehmen zur Ausstattung seiner Mitarbeiter kann deshalb anders zu beurteilen sein als eine Lieferung an einen Händler, der die Ware anschließend weiterverkauft.

Für uns bedeutet das: Auch bei B2B-Lieferungen muss zukünftig genauer betrachtet werden, wer die Ware erhält und was anschließend damit geschieht.

Und die Verpackung selbst verändert sich ebenfalls

Die PPWR beschäftigt sich nicht nur mit Registrierung und Finanzierung.

Europa möchte Verpackungen grundsätzlich reduzieren und besser recyclingfähig machen.

Für den Onlinehandel besonders interessant ist die sogenannte Leerraumquote.

Spätestens ab 2030 sollen unter anderem E-Commerce-Verpackungen grundsätzlich so gestaltet werden, dass der Leerraumanteil maximal 50 Prozent beträgt.

Ein kleines T-Shirt in einem riesigen Versandkarton soll damit zunehmend der Vergangenheit angehören.

Diesen Ansatz halten wir bei Crewild für absolut sinnvoll.

Gerade Textilien lassen sich vergleichsweise platzsparend versenden. Passende Kartongrößen, Versandtaschen und möglichst wenig unnötiges Füllmaterial reduzieren Materialverbrauch und gleichzeitig Transportvolumen.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit können hier sehr gut zusammenpassen.

Nachhaltigkeit ja – Bürokratie bitte mit Augenmaß

Die Grundidee der neuen EU-Verpackungsverordnung ist richtig.

Weniger Müll, recyclingfähigere Verpackungen und eine klare Verantwortung für diejenigen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind sinnvolle Ziele.

Problematisch wird es jedoch dort, wo ein kleiner Onlinehändler für einige wenige Sendungen in ein anderes EU-Land einen unverhältnismäßig großen administrativen Aufwand betreiben muss.

Ein europäischer Binnenmarkt sollte gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen, unkompliziert europaweit Kunden zu erreichen.

Wenn ein Shop dagegen für zahlreiche Länder unterschiedliche Registrierungen, Meldungen, Systeme und Bevollmächtigte benötigt, entsteht eine neue Markteintrittsbarriere.

Und genau deshalb werden auch wir bei Crewild unsere europäischen Lieferländer überprüfen.

Nicht, weil wir weniger nachhaltig arbeiten möchten.

Sondern weil Nachhaltigkeit, wirtschaftliches Handeln und praktikable Bürokratie zusammenpassen müssen.

Was bedeutet das für Crewild-Kunden?

Für Kunden in Deutschland ändert sich zunächst wenig.

Für Lieferungen in andere EU-Länder werden wir schrittweise prüfen, welche regulatorischen Anforderungen bestehen und in welchen Märkten ein Versand weiterhin sinnvoll angeboten werden kann.

Unser Ziel bleibt klar:

Individuelle Corporate Fashion und Teamwear soll möglichst unkompliziert, nachhaltig und europaweit verfügbar sein.

Aber Europa muss gleichzeitig darauf achten, dass aus einer sinnvollen Umweltgesetzgebung kein bürokratisches Hindernis für kleinere Unternehmen und den europäischen Onlinehandel wird.

Denn weniger Verpackung ist sinnvoll.

Weniger europäischer Handel aufgrund von mehr Bürokratie sollte dagegen nicht das Ergebnis sein.

 

Offizielle Grundlage: EU-Verordnung 2025/40 – PPWR · Leitlinien der EU-Kommission vom Juni 2026 · FAQ der Europäischen Kommission zur PPWR

 

 

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